FAQ’s

Häufig gestellte Fragen unserer Patienten.

In der Regel beträgt die Aufent­halts­dauer im Kran­kenhaus nach einer Operation der Nase etwa 3 Tage. Nach einer Mandel­ent­fernung beträgt die Aufent­halts­dauer 5 Tage. Bei einer unkom­pli­zierten Ohrope­ration können Sie in der Regel am Folgetag entlassen werden. Weitere detail­lierte Fragen werden in der Vorbe­spre­chung zur Operation mit Ihnen besprochen.

Aufgrund der aktu­ellen Daten­schutz­ge­setze ist eine Einwil­ligung vor einer Behandlung zwingend notwendig. Weitere Infor­ma­tionen zur Grundlage des medi­zi­ni­schen Daten­schutzes finden Sie auf hier.

Mit 16 Jahren ist Ihr Kind „einge­schränkt geschäfts­fähig“. Ab diesem Alter darf das Kind alleine zum Arzt. Für eine laufende Behandlung (z.B. Desen­si­bi­li­sierung) ist eine indi­vi­duelle Absprache mit Ihnen möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Daten­schutz­ge­setze eine Unter­schrift der Erzie­hungs­be­rech­tigten bis zum 18. Lebensjahr fordern.

Ihr Kind muss in daten­schutz­recht­lichem Sinne besonders geschützt werden. Daher über­nehmen Sie mit Ihrer Unter­schrift die Verant­wortung über die erho­benen und verar­bei­teten Daten.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Beschwerden. Ein zu hohes Aufkommen von Pati­enten ohne Termin möchten wir daher zu Gunsten Ihrer Zufrie­denheit und der Behand­lungs­qua­lität vermeiden. Eine ausrei­chende Sprech­stun­denzeit mit Ihnen hat daher für uns Vorrang. Unsere Sprech­zeiten.

Bitte melden sie sich als Notfall-Patient bei starkem und aktivem Nasen­bluten und akuter Luftnot sofort. Bei schmerz- und infekt­be­dingter Schluck­un­fä­higkeit ebenso. 

Auch ein akutes, starkes Schwin­del­ereignis mit Übelkeit und Erbrechen benötigt eine zügige Notfallbehandlung.

Wir versuchen Sie in der Regel am selben Tag zu behandeln, wenn es sich um die Folgen einer akuten Infek­ti­ons­er­krankung mit z.B. Hals­schmerzen oder Nasen­ne­ben­höh­len­ent­zündung handelt.

Akute Hörstö­rungen und Tinnitus sind nach der HNO-Leitlinie Eilfälle, die möglichst innerhalb von 3 – 4 Tagen diagnos­ti­ziert und behandelt werden sollten.

Eine Arbeits­un­fä­higkeit kann Ihnen bei Bedarf, und ange­messen der Schwere Ihres Krank­heits­bildes, auch „rück­wirkend“ über 3 Werktage rechtlich gültig ausge­stellt werden.

Diese Aufzählung von Krank­heits­bildern hat keinen Anspruch auf Voll­stän­digkeit. Bitte rufen Sie uns im Zweifel immer unter der Tele­fon­nummer 02241 — 2 77 33 an. Unsere medi­zi­nische Fach­an­ge­stellte wird Ihnen gerne Auskunft geben und ggf. einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Prin­zi­piell nein. Bei gezielten Frage­stel­lungen der sie behan­delnden Ärzte kann die Über­weisung aber ein wert­voller Infor­ma­ti­ons­träger sein. 

Bitte bringen Sie alle Unter­lagen mit, welche wichtig für die aktuelle Erkrankung sein könnten. Zudem bitte alle Unter­lagen, die Sie hinsichtlich Ihrer Hals-Nasen-Ohren ärzt­lichen Erkran­kungen bislang gesammelt haben (z.B. Arzt­briefe, OP-Berichte). Unter­lagen zu ihrem gene­rellen, allge­mein­me­di­zi­ni­schen Gesund­heits­zu­stand können eben­falls sehr wertvoll sein (nehmen Sie spezielle Medi­ka­mente, z.B. Blut­ver­dünner oder Blut­druck­senker etc.?). 

Wenn sie Rönt­gen­un­ter­lagen (insbe­sondere CDs, aber auch schrift­liche Befunde) in ihren Unter­lagen finden, bringen Sie diese bitte eben­falls mit.

Um die Befunde schnell durch­sehen zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie die Unter­lagen direkt bei der Anmeldung in unserer Praxis der medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stellten aushän­digen. Dort werden die Befunde einge­scannt oder auch die CDs einge­lesen. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei besonders umfang­reichen Unter­lagen ein geson­derter Bespre­chungs­termin nach Sichtung der Unter­lagen gemacht werden muss.

Vom Säugling bis zum Senior werden Sie bei uns bestens fach­ärztlich behandelt und betreut.

Gerade kleine und junge Kinder haben häufig Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Erkran­kungen, die sich auf die Entwicklung des Kindes negativ auswirken können. Daher ist uns eine Abklärung jedweder Frage­stellung bezüglich einer kind­lichen HNO-Erkrankung sehr wichtig! Wir freuen uns über jedes Kind, welches wir erfolg­reich behandeln können!  

Aufgrund der Sprech­zeiten in der Praxis sowie der zusätz­lichen opera­tiven Inan­spruch­nahme von Herrn Dr. Junker sind Haus­be­suche zeitlich leider in der Regel nicht möglich. Im Einzelfall bedarf es hierzu jedoch einer indi­vi­du­ellen Absprache. Bitte fragen Sie dazu gerne nach.

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