FAQ’s
Häufig gestellte Fragen unserer Patienten.
In der Regel beträgt die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus nach einer Operation der Nase etwa 3 Tage. Nach einer Mandelentfernung beträgt die Aufenthaltsdauer 5 Tage. Bei einer unkomplizierten Ohroperation können Sie in der Regel am Folgetag entlassen werden. Weitere detaillierte Fragen werden in der Vorbesprechung zur Operation mit Ihnen besprochen.
Aufgrund der aktuellen Datenschutzgesetze ist eine Einwilligung vor einer Behandlung zwingend notwendig. Weitere Informationen zur Grundlage des medizinischen Datenschutzes finden Sie auf hier.
Mit 16 Jahren ist Ihr Kind „eingeschränkt geschäftsfähig“. Ab diesem Alter darf das Kind alleine zum Arzt. Für eine laufende Behandlung (z.B. Desensibilisierung) ist eine individuelle Absprache mit Ihnen möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Datenschutzgesetze eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr fordern.
Ihr Kind muss in datenschutzrechtlichem Sinne besonders geschützt werden. Daher übernehmen Sie mit Ihrer Unterschrift die Verantwortung über die erhobenen und verarbeiteten Daten.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Beschwerden. Ein zu hohes Aufkommen von Patienten ohne Termin möchten wir daher zu Gunsten Ihrer Zufriedenheit und der Behandlungsqualität vermeiden. Eine ausreichende Sprechstundenzeit mit Ihnen hat daher für uns Vorrang. Unsere Sprechzeiten.
Bitte melden sie sich als Notfall-Patient bei starkem und aktivem Nasenbluten und akuter Luftnot sofort. Bei schmerz- und infektbedingter Schluckunfähigkeit ebenso.
Auch ein akutes, starkes Schwindelereignis mit Übelkeit und Erbrechen benötigt eine zügige Notfallbehandlung.
Wir versuchen Sie in der Regel am selben Tag zu behandeln, wenn es sich um die Folgen einer akuten Infektionserkrankung mit z.B. Halsschmerzen oder Nasennebenhöhlenentzündung handelt.
Akute Hörstörungen und Tinnitus sind nach der HNO-Leitlinie Eilfälle, die möglichst innerhalb von 3 – 4 Tagen diagnostiziert und behandelt werden sollten.
Eine Arbeitsunfähigkeit kann Ihnen bei Bedarf, und angemessen der Schwere Ihres Krankheitsbildes, auch „rückwirkend“ über 3 Werktage rechtlich gültig ausgestellt werden.
Diese Aufzählung von Krankheitsbildern hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte rufen Sie uns im Zweifel immer unter der Telefonnummer 02241 — 2 77 33 an. Unsere medizinische Fachangestellte wird Ihnen gerne Auskunft geben und ggf. einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Prinzipiell nein. Bei gezielten Fragestellungen der sie behandelnden Ärzte kann die Überweisung aber ein wertvoller Informationsträger sein.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, welche wichtig für die aktuelle Erkrankung sein könnten. Zudem bitte alle Unterlagen, die Sie hinsichtlich Ihrer Hals-Nasen-Ohren ärztlichen Erkrankungen bislang gesammelt haben (z.B. Arztbriefe, OP-Berichte). Unterlagen zu ihrem generellen, allgemeinmedizinischen Gesundheitszustand können ebenfalls sehr wertvoll sein (nehmen Sie spezielle Medikamente, z.B. Blutverdünner oder Blutdrucksenker etc.?).
Wenn sie Röntgenunterlagen (insbesondere CDs, aber auch schriftliche Befunde) in ihren Unterlagen finden, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Um die Befunde schnell durchsehen zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie die Unterlagen direkt bei der Anmeldung in unserer Praxis der medizinischen Fachangestellten aushändigen. Dort werden die Befunde eingescannt oder auch die CDs eingelesen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei besonders umfangreichen Unterlagen ein gesonderter Besprechungstermin nach Sichtung der Unterlagen gemacht werden muss.
Vom Säugling bis zum Senior werden Sie bei uns bestens fachärztlich behandelt und betreut.
Gerade kleine und junge Kinder haben häufig Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Erkrankungen, die sich auf die Entwicklung des Kindes negativ auswirken können. Daher ist uns eine Abklärung jedweder Fragestellung bezüglich einer kindlichen HNO-Erkrankung sehr wichtig! Wir freuen uns über jedes Kind, welches wir erfolgreich behandeln können!
Aufgrund der Sprechzeiten in der Praxis sowie der zusätzlichen operativen Inanspruchnahme von Herrn Dr. Junker sind Hausbesuche zeitlich leider in der Regel nicht möglich. Im Einzelfall bedarf es hierzu jedoch einer individuellen Absprache. Bitte fragen Sie dazu gerne nach.
